Ungenügende Spitaltarife gefährden Gesundheitsversorgung

Laut einem juristischen Gutachten, das die Basler Privatspitäler-Vereinigung in Auftrag gab, fehlt im Kanton Basel-Stadt eine gesetzliche Grundlage für kantonale Finanzspritzen an öffentliche Spitäler. Statt Rettungsaktionen braucht es deutliche Verbesserungen im Tarifbereich, ansonsten wird sich die finanzielle Situation der Spitäler in den kommenden Jahren dramatisch verschärfen – egal, ob privat oder öffentlich, ob Grundversorger, Spezialklinik oder Universitätsspital.

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Ein öffentliches Spital gerät in finanzielle Schieflage und verliert sein gesamtes Eigenkapital. Mit der kürzlichen Wertberichtigung des Spitalgebäudes der Universitären Altersmedizin Felix Platter (UAFP) ist dieses Szenario wie bereits in Zürich (Triemli) und Aarau (Kantonsspital) nun auch in Basel-Stadt Realität geworden. Wenn Spitäler – ob öffentlich oder privat – vom Kanton neues Eigenkapital erhalten oder gar Betriebsdefizite gedeckt werden müssen, bedarf dies, wie für jegliches staatliche Handeln, zwingend einer gesetzlichen Grundlage.

Die Basler Privatspitäler-Vereinigung hat kürzlich ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. iur. Tomas Poledna erstellen lassen. Darin kommt Poledna zum klaren Schluss, dass auch im Kanton Basel-Stadt die gesetzliche Grundlage für solche Finanzspritzen fehlt.

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KVG sieht keine Finanzspritzen aus Steuermitteln vor

Die Spitalfinanzierung ist, soweit es die obligatorische Grundversicherung betrifft, im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Dieses sieht zwischen Spitälern und Krankenkassen ausgehandelte oder behördlich festgelegte Tarife vor. An diese Tarife bezahlen die Kantone mindestens 55% und die Krankenkassen maximal 45%. Im Kanton Basel-Stadt gilt seit einigen Jahren ein Teiler von 56% / 44%. Kapitalspritzen aus kantonalen Steuermitteln sind in diesem System zwar nicht explizit verboten, aber gewiss nicht im Sinne der Erfinder. Angesichts der gesamtschweizerischen Häufung von Spitälern, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, droht die Rettung öffentlicher Spitäler mit Steuermitteln jedoch zunehmend zum Regelfall zu werden.

Zur Frage, was geschehen soll, wenn ein Spital in finanzielle Schieflage gerät und zahlungsunfähig zu werden droht, äussert sich das KVG nicht. Die Situation ist unklar: Können und sollen Spitäler Konkurs gehen oder werden sie mit öffentlichen Geldern gerettet? Werden öffentliche Kliniken gerettet, gemeinnützige und private Spitäler nicht? Im gegebenen System sieht es ganz danach aus. Es ist zu befürchten, dass gerade nicht Qualität und Wirtschaftlichkeit die entscheidenden Kriterien sind, sondern zunehmend die Eigentümerschaft. Die gemeinnützigen Basler Privatspitäler denken nicht, dass dies dem Mehrheitswillen der Basler Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entspricht.

Es braucht bessere Tarife – Kanton hat passende Instrumente

Damit diese Entwicklung nicht ungesteuert weiter geht, braucht es vor allem anderen Tarife, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung den Fortbestand und ein erfreuliches Gedeihen von qualitativ guten Kliniken gewährleisten. Wenn im Tarifbereich nicht bald eine deutliche Verbesserung eintritt, wird sich die finanzielle Situation der Spitäler – egal, ob privat oder öffentlich – in den kommenden Jahren dramatisch verschärfen. Auf Anpassungen auf Bundesebene zu warten, reicht nicht. Der Kanton Basel-Stadt hat es grundsätzlich in der Hand, die Spitaltarife durch klare Signale an die Tarifpartner oder im Rahmen von Festsetzungsverfahren auf ein Niveau anzuheben, welches das wirtschaftliche Überleben und weiterhin gute Gedeihen der Spitäler ermöglicht. Um damit verbundene Erhöhungen der Krankenkassenprämien zu vermeiden, steht dem Kanton nebst individuellen Prämienverbilligungen auch der Weg über eine Erhöhung des aktuellen Kostenteilers (56%/44%) offen. Diese Instrumente zu nutzen, scheint den Basler Privatspitälern der deutlich transparentere Weg, als weiterhin zuzuschauen, wie das Eigenkapital von staatlichen Spitälern erodiert, und die eigenen Spitäler im absehbaren Notfall mit hohen Millionenbeträgen zu rekapitalisieren.

Konstruktive Weiterentwicklung des Netzwerkes

Während der Pandemie haben die gemeinnützigen Privatspitäler eine ihrem Marktanteil entsprechende tragende Rolle übernommen. Unter den Basler Kliniken bestehen vielfältige, bewährte Formen der Zusammenarbeit, die unabhängig von der Eigentümerschaft zum Wohle der Patientinnen und Patienten gestaltet und laufend verbessert werden. An der konstruktiven Weiterentwicklung dieses Netzwerkes wirken die Basler Privatspitäler weiterhin engagiert mit. Dies wird jedoch nur gehen, wenn alle Beteiligten mit etwa gleich langen Spiessen am Werk sind und keine einseitige Zuteilung von Steuererträgen an öffentliche Spitäler zur Regel wird.